Ein Zaun als HürdeLesezeit ca. 4 Minuten

Hürden und Grenzen in der Welt der Tiny Houses

Eine grüne Wiese am Waldrand, in der Ferne plätschert ein kleiner Bach fröhlich vor sich hin. Dicke Hummeln summen von einer saftigen Blume zur anderen und die nächsten Nachbarn sind Fuchs und Hase. Klingt nach dem perfekten Stellplatz für dein Tiny House, nicht wahr?

Doch wer sich in Deutschland mit seinem mobilen Eigenheim niederlassen will, wird nach einem kurzen Ausflug in die Paragraphen-Landschaft wahrscheinlich zunächst aus diesem romantischen Traum gerissen. Ganz so einfach und frei ist die Sache nämlich leider nicht.

Tiny House – die große Freiheit?

Im Internet findet man oftmals Fotos von Tiny Houses auf einer schönen Wiese, am See oder in einem malerischen Wald. Beim genauen Hinsehen wird man feststellen, dass es sich meistens um Fotos aus den USA handelt. Nicht selten bedienen sich aber auch deutsche bzw. europäische Händler bzw. Hersteller Fotomontagen, um ihre Tiny Houses in Szene zu setzen und das Freiheitsgefühl zu kommunizieren. Oder aber sie bringen das Minihaus für das Fotoshooting an einen hübschen Ort.

Verordnungen

In Deutschland sieht die Realität momentan leider etwas anders aus. TÜV, DEKRA, baurechtliche Zulassungen und andere Verordnungen machen das Leben eines Tiny House Interessierten oder Besitzers nicht unbedingt einfach, sondern schränken die Möglichkeiten teils deutlich ein.

Grundsätzlich kann man sagen, dass es in Deutschland nur schwer möglich ist, sich ohne Weiteres auf ein Stück Land zu stellen und dort legal in einem Tiny House zu wohnen – selbst wenn es mit dem Besitzer des Grundstücks abgesprochen ist. Hier gibt es nämlich Gesetze bzw. Verordnungen, die deutlich strikter sind als beispielsweise in den USA. Weiterhin sind viele Gemeinden der Meinung, dass Tiny Houses einfach nicht zum Stadtbild passen. Das schöne Minihaus wird also teilweise zum schwarzen Schaf in der Wohnlandschaft.

Zwei wichtige Themengebiete

Auch wenn es noch keine Gesetze und Verordnungen gibt, die speziell für Tiny Houses on Wheels gemacht sind, so lässt sich diese Bauform auf Grund seiner Beschaffenheit dennoch in das deutsche Recht einordnen. Nachfolgend die wichtigsten Punkte im kurzen Überblick:

1. Das Straßenverkehrsrecht:

Ein Tiny House auf Rädern ist natürlich in erster Linie ein Wohnraum – mit einer entscheidenden Besonderheit: das Fundament ist ein Anhänger und macht das Haus mobil. Das führt dazu, dass das Tiny House on Wheels unter das Straßenverkehrsrecht fällt, sobald du es auf der Straße bewegst (das gilt natürlich nicht, wenn du es beispielsweise mit einem Tieflader transportierten lässt). Somit muss dein Tiny House grundsätzlich auch vom TÜV abgenommen werden, entweder als Fahrzeug (Wohnwagen) oder als Ladung. Außerdem legt die Teilnahme am Straßenverkehr auch die Maximalmaße des Tiny Houses fest, mit denen du es ohne Sondergenehmigung bewegen kannst: 2,55 m Breite, 12 m Länge und 4 m Höhe.

2. Das Baurecht:

An seinem Bestimmungsort angekommen, wird das Tiny House zur Immobilie: Es wird auf einem Grundstück ortsfest als Wohnraum genutzt. Damit wird es zum Gebäude und fällt rechtlich gesehen unter das Baurecht. Das bedeutet, dass auch für das im Prinzip mobile Tiny House eine Baugenehmigung nötig ist, wenn man dauerhaft darin leben möchte. Möchtest du das Tiny House nur in den Ferien oder am Wochenende nutzen, kannst du je nach Gemeinde sogar Glück haben: In vielen Fällen ist das Bauvorhaben dann verfahrens- oder genehmigungsfrei.

Mögliche Stellplätze:

Die erforderliche Baugenehmigung lässt vermuten, dass ein Tiny House nicht einfach an einem schönen Fleckchen am Waldrand abgestellt werden darf. Denn das deutsche Baugesetzbuch unterscheidet verschiedene Bereiche, in denen Bauen und Wohnen zulässig ist. Vorrangig ist dies im sogenannten Innenbereich möglich, das heißt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Im Innenbereich regeln dann weitere Verordnungen, was wo gebaut werden darf (Baunutzungsverordnung), und welche Form diese Gebäude annehmen dürfen (Bebauungsplan). Diese Verordnungen sind Ländersache und können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Einen rechtlichen Sonderfall unter den Stellplätzen nehmen Campingplätze ein. Hier ist zwar keine Baugenehmigung erforderlich, doch müssen verschiedene andere Verordnungen, die speziell für Camping- und Wochenendplätze gelten, beachtet werden.

Kein Grund zum Aufgeben

Diese Übersicht mag auf den ersten Blick ernüchternd wirken. Wer hätte schon vermutet, dass ein Häuschen auf Rädern soviel Bürokratie mit sich führt? Doch wer sich gründlich informiert und über seine Rechte und Pflichten Bescheid weiß, wird auch diese Hürden auf dem Weg zum legalen Wohnen im Tiny House meistern.

Nur weil es einem nicht leicht gemacht wird, bedeutet das schließlich nicht, dass es unmöglich ist in einem Tiny House legal zu wohnen. Die “Tiny House Szene” in Deutschland ist stark am Wachsen und daher werden in Zukunft sicherlich immer mehr Stellplätze verfügbar sein. Außerdem zeigen zahlreiche Erfahrungsberichte, die ihr in vielen unserer Top Tiny House Bücher findet, dass es funktionieren kann!

Hinzu kommt – auch wenn wir nun einmal im Land der Ordnung und Gesetze leben – dass der Gesetzgeber die Angelegenheit vielleicht in Zukunft vereinfacht.

Ausführlichere Informationen zu diesem Thema findest du im Bereich Tiny Praxiswissen Gesetze & Verordnungen.

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